Frankfurt am Main, den 20.03.2020
Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen teilt mit, dass seine klein- und mittelständischen Bauunternehmen, die vorwiegend Familienunternehmen sind, auch weiterhin ihre beruflichen Tätigkeiten ausüben. Die Bauunternehmer haben noch eigene gewerbliche Mitarbeiter und können daher auch die Aufträge abarbeiten.
Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, weist darauf hin, dass die Bauunternehmer ihre Mitarbeiter schätzen und mit ihnen teilweise seit Jahrzehnten erfolgreich zusammenarbeiten. Daher ist es selbstverständlich, dass auch auf eine entsprechende Hygiene auf Baustellen Wert gelegt wird.
In enger Abstimmung mit der Bauberufsgenossenschaft wird darauf geachtet, dass auf den Baustellen eine Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt wird. So werden jetzt auch unkonventionelle Maßnahmen, z. B. bei der Anfahrt auf die Baustelle, gewählt, um den fortlaufenden Betrieb auf der Baustelle aufrechtzuerhalten.
Um jedoch die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, muss die öffentliche Hand auch willens sein die Schlussrechnungen zeitnah zu begleichen. Hier ist denkbar, dass nach einem vereinfachten Verfahren etwa 80% des Rechnungsbetrages ausgezahlt werden. Trotz Home-Office der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst sind für die erledigten Arbeiten die Zahlungen vorzusehen. Auch bei laufenden Projekten ist die zügige Zahlung von Abschlagsrechnungen sicherzustellen.
Rainer von Borstel teilt mit, dass bei aller berechtigten Sorge durch die Folgen des Coronavirus auch im Home-Office Ausschreibungen vorgenommen werden können. Die baureifen Projekte sind fortzuführen. Wir verlieren schnell 4-5 Monate, wenn es zum Stillstand kommt und wir sämtliche Aktivitäten einstellen.
Er fordert abschließend die öffentliche Hand auf, bestehende Aufträge pragmatisch und mit Augenmaß zeitnah abzuwickeln und neue Vergaben frühzeitig in die Wege zu leiten, damit weiter gearbeitet werden kann. Das hilft uns allen!
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