
Der Bundesrat hat am Freitag, den 25.06.2021, die Mantelverordnung unverändert beschlossen. Die Bundesratsabstimmung war der letzte Schritt im Prozess der Verordnungsgebung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. Die Verordnung wird nun zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Novelle wartet mit Verschärfungen oder Verbesserungen auf
Da nicht alle Anliegen der Bundesressorts und der Bundesländer berücksichtigt wurden, hat die Bundesregierung zugesichert, die unberücksichtigten Maßgaben und Hinweise umgehend intensiv zu prüfen und in einer ersten Novelle der Mantelverordnung zu berücksichtigen. Dies hat BMU Staatssekretär Pronold in seiner Rede vor dem Bundesrat noch einmal klargestellt. Ob diese Änderungen dann noch vor oder zeitgleich mit dem Inkrafttreten, im Sommer 2023, eingefügt werden, ist noch unklar. Auch ob die Bundesländer weitere Verschärfungen einbringen wollen, die in der Debatte nicht berücksichtigt wurden, ist nicht unwahrscheinlich.
Historie
Die Diskussion um die Mantelverordnung begann im Mai 2006, nachdem die Länder mit ihrer Novelle der LAGA Mitteilung 20 gescheitert waren. Der erste Arbeitsentwurf der Verordnung wurde 2011 veröffentlicht, der zweite Arbeitsentwurf Ende 2012, der dritte im Sommer 2015. Ergänzend wurde 2015/2016 ein Planspiel durchgeführt. Im Dezember 2016 legte das BMU den ersten Referentenwurf vor, der im April 2017 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Bundesrat beschloss das umfangreich veränderte und aus Sicht der Bauwirtschaft deutlich verschärfte Verordnungspaket im November 2020. Das parlamentarische Verfahren musste noch einmal neu durchlaufen werden und ist nun beendet.
Ausblick
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes wird sich weiterhin politisch für die Berücksichtigung der Punkte: Abfallendeverordnung, einheitliches Analyseverfahren, Bund- Länder-Deponiestrategie und rechtliche Verankerung der Abfallerzeugerpflichten beim Bauherren einsetzen. Auch auf technischer Ebene wird sich der ZDB im Rahmen des Arbeitskreises Umwelt und Kreislaufwirtschaft, aber auch im Austausch mit externen Gremien und Verbänden intensiv mit Fragen der praktischen Umsetzung, Hilfestellung und Folgenabschätzung befassen.
