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17.10.2025
Arbeitsrecht

Tarifabschluss im Dachdeckerhandwerk – Mindestlohnerhöhung

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben sich auf eine Erhöhung des Branchen-Mindestlohns verständigt.

Die Tarifvertragsparteien das Dachdeckerhandwerks haben eine Verständigung über die Anhebung der Branchen-Mindestlöhne des Dachdeckerhandwerks erzielt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028).

Er sieht eine Erhöhung des Mindestlohns 1 (ungelernte Arbeitskräfte) von 14,35 € auf 14,96 € (4,3 %) vor. Der Mindestlohn 1 bleibt damit knapp oberhalb des Niveaus des von der Mindestlohnkommission festgelegten gesetzlichen Mindestlohns.

Der Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) steigt in drei Stufen zum 1. Januar 2026 auf 16,60 € (3,8 %), 1. Januar 2027 auf 17,10 € (3,0 %) und zum 1. Januar 2028 auf 17,60 € (2,9 %).

Die Gremien der beiden Tarifpartner haben dem Ergebnis bereits zugestimmt.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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