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13.11.2023
Arbeitsrecht

Tarifliche Arbeitszeit: Übersicht für das Kalenderjahr 2024

Nach § 3 Nr. 1.1. Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Sie ist nach Sommerarbeitszeit (Apr. – Nov.) mit wöchentlich 41 Stunden und Winterarbeitszeit (Dez.+ Jan. – Mär.) mit wöchentlich 38 Stunden differenziert.

Für Betriebe, in denen keine betriebliche Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nr. 1.4 BRTV (Arbeitszeitflexibilisierung) vereinbart wurde, haben wir die gespaltene Wochenarbeitszeit aufgelistet.

Winterarbeitszeit:

38 Stunden in den Monaten Januar bis März und Dezember

(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8 Stunden, Fr = 6 Stunden)

Sommerarbeitszeit:

41 Stunden in den Monaten April bis November

(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8,5 Stunden, Fr = 7 Stunden).

Das sich ergebende tarifliche Arbeitszeitvolumen (einschließlich der Wochenfeiertage) für die einzelnen Kalendermonate des Jahres 2024 kann der als Anlage eigefügten Übersicht entnommen werden.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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