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01.11.2022
Arbeitsrecht

Tarifliches 13. Monatseinkommen 2022 – geänderte Höhe beachten

Für das tarifliche 13. Monatseinkommen gelten im Jahr 2022 neue Beträge.

Die Tarifverträge über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer sowie Angestellte legen die Höhe im Jahr 2022 fest. Da die Beträge jeweils hälftig mit dem November-Lohn bzw. November-Gehalt und dem April-Lohn bzw. April-Gehalt des Folgejahres auszuzahlen sind, weisen wir auf die für das Jahr 2022 relevante Höhe hin.

13. Monatseinkommen für gewerbliche Arbeitnehmer:

Das 13. Monatseinkommen für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt ab dem Jahr 2022 das 123-fache des jeweiligen in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstundenlohns. Für die Mitgliedsbetriebe im Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen gilt abweichend für die Höhe das 54-fache des in der jeweiligen Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstundenlohns.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung eine abweichende Höhe vereinbart werden kann. Hierbei darf ein Betrag in Höhe von 780,00 € (Mindestbetrag) nicht unterschritten werden. In den Betrieben in Hessen beträgt der Mindestbetrag 500,00 €.

13. Monatseinkommen für Angestellte:

Das 13. Monatseinkommen für Angestellte beträgt ab dem Jahr 2022 72 % ihres Tarifgehalts; in den Mitgliedsbetrieben in Hessen 32 % ihres Tarifgehalts.

Auch hier kann wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern eine Absenkung durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung erfolgen. Der Mindestbeitrag in Höhe von 780,00 € bzw. in Hessen in Höhe von 500,00 € darf dabei ebenfalls nicht unterschritten werden.

Auszubildende:

Das 13. Monatseinkommen für Auszubildende ab dem Jahr 2022 beträgt 390,00 €. Eine Absenkung ist auf einen Mindestbetrag von 170,00 € möglich. In den Mitgliedsbetrieben in Hessen beträgt das 13. Monatseinkommen 170,00 € ohne Absenkungsmöglichkeit.

Betriebliche Vereinbarung:

Als Anlagen erhalten Sie zwei Muster für betriebliche Vereinbarungen über das 13. Monatseinkommen sowie unser aktuelles Merkblatt zum 13. Monatseinkommen.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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