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07.01.2026
Baurecht

Vergaberecht: Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2026

Die EU-Kommission hat turnusgemäß die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 1. Januar 2026 angepasst

Bauaufträge: 5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro) in allen Bereichen, unabhängig vom Auftraggeber

Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektoren-/Verteidigungsbereich: 432.000 Euro (bislang 443.000 Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro (bislang 143.000 Euro)

Ihre Ansprechpartnerin:

Anika Amberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de

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