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20.04.2026
Baurecht

Aktualisierung des ZDB-Nachunternehmervertrages BAU

Der Nachunternehmervertrag wurde aktualisiert und liegt jetzt in der Fassung April 2026 vor. Die wichtigsten Änderungen sind:

  1. Vertragsstrafe
  • 7.2: Generelle Änderung von Auftrags- in Abrechnungssumme bei der Vertragsstrafe sowie Absenkung von 0,3 % auf 0,2 % Vertragsstrafe pro Werktag
  1. Sicherheitsleistung 
  • 12.1: Ergänzung eines Freistellungsanspruchs bei der Vertragserfüllungssicherheit zwecks besserer Absicherung des AG
  • 12.2: Ergänzung eines Freistellungsanspruchs bei der Gewährleistungssicherheit zwecks besserer Absicherung des AG
  1. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, Nachweise, Bescheinigungen und Vollmachten
  • 16.1: Ergänzung einer Verpflichtung des AN, die in 16.1 genannten Unterlagen unaufgefordert und vollständig in dem Zeitraum ab Vertragsschluss bis zur Abnahme lückenlos zu aktualisieren. Das gilt auch, wenn der AN seinerseits Nachunternehmer einsetzt.
  • 16.3: Änderung des Zurückbehaltungsrechts in ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB für die Vorlage der unter 16.1 genannten Unterlagen, Nachweise, Erklärungen und Vollmachten durch den AN als wesentliche Gegenleistung für die Zahlungspflicht des AG, da das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB insolvenzfest ist.

Anlagen 3, 5a, 5b, 7a und 7b

Die Links zu den Vollmachten der SOKA-BAU wurden aktualisiert. Zusätzlich wurden die Links zu den Vollmachten der BG BAU aufgenommen. Schließlich wurden Links für weitere Informationen von der SOKA-BAU sowie der BG BAU aufgenommen.

Den aktuellen Nachunternehmervertrag nebst Anlagen finden Sie im Mitgliederbereich nach Login.

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Dateityp

Vollmacht_SOKA-BAU_und_BG_BAU Nachunternehmer

010a_Vollmacht_SOKA-BAU_und_BG_BAU_1_.pdf

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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