Die Anmeldungen zu den Sommerprüfungen 2025 sind bis spätestens zum 15. April 2025 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsstelle bzw. der Handwerkskammern einzureichen.
Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich. Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbildenden zu erfolgen.
Zu den Sommerprüfungen 2025 sind anzumelden:
- Auszubildende, deren Ausbildungszeit bis zum September 2025 endet,
- Wiederholer,
- Auszubildende, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten – Schlusstermin 15. März 2025),
- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten).
Anmeldungen, die nach dem 15. April 2025 bzw. 15. März 2025 bei Anträgen auf Kürzung der Ausbildungszeit zum Zwecke der vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden
Termine für die Durchführung der Abschluss- und Gesellenprüfungen im Sommer 2025:
Nach § 7 Abs. 1 der Prüfungsordnung setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Sommerprüfung 2025 ist der 31. Juli 2025 als Schlusstermin für die Abnahme der Prüfung der Auszubildenden (Lehrlinge) bzw. Umschüler festgesetzt worden, deren Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverträge in der Zeit vom 01.04.2025 bis 30.09.2025 enden.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de