
Der Lenkungsausschuss Berufsbildung und Fachkräfte des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie und der Ausschuss für Berufsbildung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes haben am 13. Februar 2024 Folgendes beschlossen:
Beide Ausschüsse appellieren an den Verordnungsgeber, ein Auseinanderfallen von betrieblicher und berufsschulischer auf der einen sowie überbetrieblicher Ausbildung auf der anderen Seite, – was durch ein gestaffeltes Inkrafttreten von Ausbildungsordnung und überbetrieblichen Unterweisungsplänen droht – zu vermeiden, um Schaden vom gemeinsamen Projekt der Modernisierung der Berufe der Bauwirtschaft abzuwenden.
Vielmehr gilt es die Schritte zur Stärkung von Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Transformationsbereitschaft in der Ausbildung lernortübergreifend und im Gleichtakt zu gehen und damit Betrieben wie Auszubildenden auch mit Blick auf die Prüfungen Einheitlichkeit und Verlässlichkeit zu garantieren:
- Dass sich die Vertreterinnen und Vertreter beider Verbände im Rahmen des Verfahrens zur Neuordnung der Ausbildung in den Berufen der Bauwirtschaft für ein Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung zum 01.08.2026 aussprechen.
- Dass die Veröffentlichung des Verordnungstextes mit dem unter 1. genannten Datum des Inkrafttretens zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen kann, um alle Beteiligten einen möglichst weiten Planungshorizont zu ermöglichen.
- Dass im Rahmen der Festlegung des Termins des Inkrafttretens auf den parallelen Prozess der Erarbeitung der Unterweisungspläne für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung/überbetriebliche Ausbildung gemeinsam mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) hinzuweisen ist, welcher unter Beteiligung von Expertinnen und Experten der Bauwirtschaft
- die Erarbeitung und Implementierung neuer, auf die neue Ausbildungsordnung abgestimmter ÜLU-Kurse für das 1. und 2. Ausbildungsjahr bis zum 01.08.2026 gewährleisten soll.
- die Erarbeitung und Implementierung neuer, auf die neue Ausbildungsordnung abgestimmter ÜLU-Kurse für das 3. Ausbildungsjahr bis zum 01.08.2027 gewährleisten soll.
- Sich dafür einzusetzen, dass durch die unter 3. genannten Arbeiten ein zeitlich übereinstimmendes Inkrafttreten der neuen Bau-Ausbildungsordnung mit dem Beginn der Geltung der neuen ÜLU-Unterweisungspläne erreicht wird. Vielmehr gilt es die Schritte zur Stärkung von Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Transformationsbereitschaft in der Ausbildung lernortübergreifend und im Gleichtakt zu gehen und damit Betrieben wie Auszubildenden, auch mit Blick auf die Prüfungen, Einheitlichkeit und Verlässlichkeit zu garantieren.
- Die Fördermittelgeber aufzufordern, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ausbildungsordnung sicherzustellen, dass die Förderung der ÜLU-Kurse für die obligatorischen ÜLU-Wochen (30) wie auch die freiwilligen ÜLU-Wochen (9) mindestens in dem bisherigen Umfang (Förderhöhe pro Kurswoche) garantiert ist, bis über eine neue Förderhöhe entschieden ist (Zusage durch Bund und Länder).
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
