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25.11.2024
Arbeitsrecht

Sozialversicherungsrecht –  erhöhter Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich um 0,8 Prozentpunkte.

Am 7. November 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 % für das Jahr 2025 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Damit erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2025 um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr.

Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ausfällt, legt jede Krankenkasse selbst fest. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag etwas geringer als 2,5 % ausfällt.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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