Image
01.07.2025
Allgemein

Tarifabschluss im Garten- und Landschaftsbau

Die Löhne und Gehälter im Garten- und Landschaftsbau werden ab 1. Juli 2025 um 3,2 % und ab 1. Juli 2026 um weitere 3,3 % erhöht.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die IG BAU haben sich am 18. Juni 2025 über einen Tarifabschluss für den Garten- und Landschaftsbau geeinigt. Dieser stellt sich wie folgt dar:

  1. Laufzeit:

Die Laufzeit der neuen Lohn- und Gehaltstarifverträge beginnt am 1. Juli 2025 und endet am 30. Juni 2027 (24 Monate).

  1. Entgelterhöhungen:

Ab dem 1. Juli 2025 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer sowie Angestellten für 12 Monate eine Erhöhung von 3,2 % sowie ab dem 1. Juli 2026 eine weitere Erhöhung von 3,3 % für dann 12 Monate.

  1. Ausbildungsvergütungen:

Die Tarifvertragsparteien haben zudem eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen vereinbart entsprechend der Erhöhung der Löhne und Gehälter, aufgerundet auf volle 10 €.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

31.08.2026
Startseite

Juniorentagung 2026

Für die Teilnahme an der Juniorentagung 2026 wird eine Tagungspauschale in Höhe von 275,- Euro p.P. erhoben. Für …
26.08.2026
Pressemitteilungen

Unser Gastbeitrag in der Fuldaer Zeitung: Warum bauen zurzeit nicht bezahlbar ist (25. August 2025)

Präsident Thomas Reimann über die Kostenentwicklung in der Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist abhängig von funktionierenden Lieferketten, schon kleine …
20.08.2026
Pressemitteilungen

Baugenehmigungen in Hessen steigen leicht

Baugewerbe sieht keine nachhaltige Erholung Die heute vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für das erste Halbjahr 2026 …
11.08.2026
Allgemein

Nachhaltigkeitsbericht: Delegierte Rechtsakte für VSME und ESRS

Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 die delegierten Rechtsakte zum freiwilligen Berichtsstandard VS (vormals VSME), der Nachhaltigkeitsanfragen
07.08.2026
Allgemein

AI-Act: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten treten in Kraft

Seit dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzpflichten des EU-AI-Acts. Unternehmen, die Chatbots, KI-Assistenten oder generative KI
03.08.2026
Allgemein

Erste Saison BauCup in Hessen erfolgreich beendet

Der vom Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. in Kooperation mit dem HFV ins Leben gerufene BauCup der C-Junioren