
Als Anlage erhalten Sie eine Übersicht über das tarifliche Arbeitszeitvolumen im Kalenderjahr 2026.
Nach § 3 Nr. 1.1. Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Die tarifliche Arbeitszeit differenziert dabei nach der Sommerarbeitszeit (April bis November) mit wöchentlich 41 Stunden und Winterarbeitszeit (Dezember und Januar bis März) mit wöchentlich 38 Stunden.
In Betrieben, in denen keine betriebliche Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nr. 1.4 BRTV (Arbeitszeitflexibilisierung) vereinbart ist, gilt folgende gespaltene Wochenarbeitszeit:
Winterarbeitszeit:
38 Stunden in den Monaten Januar bis März und Dezember
(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8 Stunden, Fr = 6 Stunden)
Sommerarbeitszeit:
41 Stunden in den Monaten April bis November
(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8,5 Stunden, Fr = 7 Stunden).
Das sich ergebende tarifliche Arbeitszeitvolumen (einschließlich der Wochenfeiertage) für die einzelnen Kalendermonate des Jahres 2026 kann der in unserem Download für den Bereich Arbeitsrecht eingestellten Übersicht entnommen werden.
Dieser Download ist nur für eingeloggte Mitglieder verfügbar.Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
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