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05.05.2025
Arbeitsrecht

Tarifabschluss für das Maler- und Lackiererhandwerk

Die Tarifvertragsparteien des Maler- und Lackiererhandwerks haben sich auf einen Tarifabschluss verständigt.

Am 15. April 2025 haben sich der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz –Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf ein Tarifergebnis geeinigt. Nach Ablauf der Erklärungsfrist am 28. April 2025 und Annahme durch die Tarifvertragsparteien ist folgendes Ergebnis verbindlich:

Laufzeit:

  • Der Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 32 Monaten vom 1. Oktober 2024 bis 31. Mai 2027.
  • Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027.
  • Der Tarifvertrag Auszubildende hat eine Laufzeit von 24 Monaten vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2027.

Entgelt:

  • Nach sechs Nullmonaten wird der Ecklohn für die westlichen Bundesländer (ohne Berlin) ab dem 1. April 2025 um 2,9 % auf 19,42 € und ab dem 1. Juni 2026 um 3,0 % auf dann 20 € erhöht.
  • Der Ecklohn für die östlichen Tarifgebiete einschließlich Berlin wird im Zuge der Umsetzung der Ost-West-Angleichung wie folgt angehoben: ab dem 1. April 2025 um 0,66 € auf 19,10 €, ab dem 1. Januar 2026 um 0,30 € auf 19,40 €, ab dem 1. Juli 2026 um 0,30 € auf 19,70 € und ab dem 1. Januar 2027 um 0,30 € auf 20 €.
  • Der bundeseinheitliche Mindestlohn wird ab dem 1. Juli 2025 für gelernte Arbeitnehmer und Gesellen auf 15,55 € und ab dem 1. Juli 2027 auf 16,13 € festgesetzt. Es wurde vereinbart, gemeinsam die Allgemeinverbindlicherklärung durch Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach § 7 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zu beantragen.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden am 1. August 2025 und 2026 jeweils um 50 € in allen Ausbildungsjahren erhöht.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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